seminar Header Goto Home

Lastminute-Angebote

Mittwoch, 4. Dezember 2024
Kurs findet statt  
Microsoft Office Project - MOC PA
Microwin AG, Wallisellen
Kurs findet statt  
Microsoft Office 365 Einführung - O365E
Microwin AG, Wallisellen
Kurs findet statt  
Produktivitätssteigerung mit Microsoft Office Word 'Umfangreiche Dokumente erstellen und richtig gestalten' - WIWF1
Microwin AG, Wallisellen
Kurs findet statt  
ITIL 4® Upgrade - ITIL4
Microwin AG, Wallisellen
Kurs findet statt  
ITIL 4® Foundation - ITIL
Microwin AG, Wallisellen
Kurs findet statt  
Workshop: 'Was ist neu in Windows Server 2022' - WS2022
Microwin AG, Wallisellen
Kurs findet statt
Webinar - Die 10 besten KI-Tools
Lernwerkstatt, Online
Kurs findet statt 
Aerobic Cocktail
Klubschule Migros, Thun
Kurs findet statt  
Microsoft Loop - LOOP
Microwin AG, Wallisellen
Kurs findet statt
Spanisch Anfänger*innen A1 (3/3) - Schritt für Schritt
Klubschule Migros, Bern
Kurs findet statt 
TCP/IP WS - TCP/IP Netzwerkanalyse mit Wireshark
AnyWeb AG - AnyWeb Training, Zürich
Kurs findet statt
Kochspass mit den Lilibiggs
Klubschule Migros Limmatplatz, Zürich
Kurs findet statt  
Italienisch Niveau A2 (2/3)
Klubschule Migros Oerlikon, Zürich
Kurs findet statt
Indische Küche: Vegetarisch
Klubschule Migros, Basel
Kurs findet statt  
Selbstverteidigung für Senioren
Klubschule Migros, Aarau
Kurs findet statt
Autogenes Training Einsteiger
Klubschule Migros, Basel
Kurs findet statt 
Psychische Gesundheit von Mitmenschen in Krisen unterstützen
Klubschule Migros, Luzern
Kurs findet statt
Deutsch Niveau C1 (2/3) - Semi-Intensiv
Klubschule Migros, St. Gallen
Kurs findet statt  
Veeam Backup & Replication V12.1 Architecture and Design - VEEAMA
Microwin AG, Wallisellen
Kurs findet statt  
Veeam Backup & Replication V12.1 Architecture and Design - VEEAMA
Microwin AG, Wallisellen

Kurs findet statt findet definitiv statt
Kurs ist geplant ist geplant
Dieser Kurs ist für Menschen mit Gehbehinderung hindernisfrei zugänglich. für Menschen mit Gehbehinderung hindernisfrei zugänglich
Dieser Kurs ist für Rollstuhlfahrende hindernisfrei zugänglich. für Rollstuhlfahrende hindernisfrei zugänglich
Dieser Kurs ist für Menschen mit Schwerhörigkeit geeignet. für Menschen mit Schwerhörigkeit geeignet
Dieser Kurs ist für Gehörlose geeignet. für Gehörlose geeignet
Dieser Kurs ist für Menschen mit Sehbehinderung geeignet. für Menschen mit Sehbehinderung geeignet
Dieser Kurs ist für Blinde geeignet. für Blinde geeignet
Home Link Anbieter Link Werbung Link Partner Link Impressum Link

Rechtliche Fragen rund um das Studium: Was sollte ich beim Studienbeginn wissen?

Der Beginn eines Studiums ist meist mit vielen Veränderungen verbunden. Das gilt besonders, wenn es sich um das erste Studium handelt. Studierende müssen sich mit vielen Aspekten befassen, die zuvor die Eltern übernommen haben. Dazu gehören die Versicherungen und die Finanzierung der Lebensunterhaltungskosten.

Mit Beginn des Studiums muas man sich auch mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen.

Dabei tauchen oft viele Fragen auf. Nachfolgend gehen wir näher auf die Themen Finanzierung, Nebenjob, Versicherungspflicht und Prüfungsanfechtung ein.

Die Möglichkeiten zur Finanzierung des Studiums

Die Eltern von Studierenden sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für die erste berufliche Ausbildung des Kindes zu übernehmen. Doch nicht immer reicht das Vermögen oder Einkommen hierzu aus. Für solche Fälle gibt es staatliche Stipendien und Bildungsdarlehen. Bei einem Stipendium bekommen die Studierenden das Geld vom Staat meistens geschenkt. Es gibt hier also oftmals keine Verpflichtung, die Beiträge zurückzuzahlen. In manchen Kantonen ist eine anteilige oder komplette Rückzahlung notwendig, sofern zu einem späteren Zeitpunkt eine gute finanzielle Situation vorliegt. Bei einem Bildungsdarlehen wird man das Geld hingegen in jedem Fall zurückzahlen müssen. Zusätzlich fallen hierfür Zinsen an.

Ob der Staat ein Stipendium bzw. ein Bildungsdarlehen gewährt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es spielen vor allem die eigenen finanziellen Verhältnisse und das Vermögen sowie das Einkommen der Eltern eine Rolle. Die genauen Voraussetzungen variieren je nach Kanton. In manchen Kantonen kann man sogar nicht nur für das Erststudium, sondern auch für eine Weiterbildung bzw. eine zweite Ausbildung eine finanzielle Unterstützung bekommen.

Wer ein Stipendiengesuch stellen möchte, muss das schriftlich erledigen. Normalerweise muss das Einreichen des Gesuchs in dem Kanton erfolgen, in dem die Eltern ihren Wohnsitz haben. Neben den staatlichen Stipendien können sich Studierende zudem für andere Stipendien bewerben - beispielsweise für Stipendien von Unternehmen oder religiösen Institutionen. Auch bei der Vergabe solcher Stipendien ist die finanzielle Situation der Studierenden bzw. der Eltern häufig entscheidend. Daneben spielen meistens weitere Faktoren wie das soziale Engagement oder das Talent eine Rolle.

Nebenjob während des Studiums: Was sollte ich beachten?

Eine weitere Möglichkeit, das Studium zu finanzieren, ist ein Nebenjob. Ein solcher Job ist für die meisten Studierenden notwendig, um sämtliche Lebenshaltungskosten zu decken. Diese haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht, insbesondere in Zürich, Genf und anderen beliebten Städten. Dabei kann ein Nebenjob während des Studiums auch berufliche Vorteile haben:

  • Durch einen Nebenjob können Studierende erste Kontakte in der Geschäftswelt knüpfen.
  • Ein Nebenjob ermöglicht es, die eigene Teamfähigkeit, die Belastbarkeit und andere Soft Skills zu verbessern.
  • Falls der Job zum Studiengang passt, kann man besonders gut von ihm profitieren. Durch einen solchen Job kann man das erlernte theoretische Wissen aus dem Studium anwenden. Zudem wirkt sich ein solcher Job positiv bei Bewerbungen aus.

Studierende sollten jedoch aufpassen, dass sie sich mit dem Nebenjob nicht überfordern. Der Fokus sollte weiterhin beim Studium liegen. Ausserdem ist es ratsam, sich neben dem Job und dem Studium immer wieder kleine Auszeiten vom Alltag zu gönnen.

Vor dem Jobantritt ist es zudem wichtig, sich über die Freigrenzen und Regelungen zu informieren. Diese unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Insbesondere, wer ein Stipendium erhalten hat, sollte sich im Vorfeld darüber informieren, ob es eine Höchstgrenze für den eigenen Verdienst gibt.

Welche Versicherungen sind für Studierende Pflicht?

Für Studierende sind verschiedene Versicherungen verpflichtend. Dazu gehört unter anderem die Krankenversicherung. Es ist notwendig, eine Grundsicherung abzuschliessen. Spezielle Tarife für Studierende bieten die Krankenkassen nicht an. Es gibt jedoch günstige Tarife für junge Menschen, die zwischen 19 und 25 Jahren alt sind. Wer älter ist und ein niedriges Einkommen hat, hat möglicherweise Anspruch auf die Prämienverbilligung.

Neben der Krankenversicherung ist die Unfallversicherung verpflichtend für Studierende. Eine private Unfallversicherung ist erforderlich, sofern man weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig ist. Wer hingegen mehr als acht Stunden wöchentlich arbeitet, wird über den Arbeitgeber unfallversichert sein. In dem Fall sind Unfälle im Beruf und Privatleben versichert. Zu den weiteren verpflichtenden Versicherungen für Studierende gehören:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzordnung (EO)

Für diese drei Versicherungen fällt ein jährlicher Mindestbeitrag ab dem 20. Lebensjahr an. Das gilt auch für Studierende, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Sofern man einen Nebenjob ausübt, wird der Beitrag möglicherweise durch den Arbeitgeber bzw. das Einkommen gedeckt. Bei Studierenden, die älter als 25 Jahre sind, richtet sich der Beitrag für die drei Versicherungen nach den sozialen Verhältnissen.

Eine Prüfung anfechten: Ist das möglich?

Der Ausgang einer Prüfung kann den weiteren Karriereweg beeinflussen. Falls man trotz guter Vorbereitung eine unerwartet schlechte Note bekommen hat oder durch die Prüfung gefallen ist, kann man dagegen vorgehen. Damit dieses Vorgehen eine Aussicht auf Erfolg hat, muss ein Fehler im Prüfungsverfahren vorliegen. Wenn es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt, genügt häufig ein einfaches Gesuch. Offensichtlich wäre etwa ein Fehler in der Punktezählung.

In den meisten anderen Fällen reicht ein einfaches Gesuch nicht aus. Hierbei sollte man im Vorfeld genau abwägen, ob das Anfechten der Prüfung erfolgversprechend ist. Dabei kann ein fachkundiger Rechtsanwalt hilfreich sein. Häufig sind die Erfolgschancen höher, wenn es sich um einen formellen Fehler handelt. Ein formeller Fehler wäre zum Beispiel störender Lärm während der Prüfung. Es gibt jedoch noch viele andere Gründe für eine Prüfungsanfechtung. Wichtig ist in jedem Fall das richtige Vorgehen und die Einhaltung von Fristen. Auch aus diesen Gründen ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten.


(fest/pd)